Informationen Investment

INFORMATIONSBLATT

FÜR IMMOBILIEN - INVESTMENT

Informationsblatt für Anleger der My Finest Home MRJ Vienna LTD

gem. § 4 Abs 1 Z 1 Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) (Stand 06.07.2020)

 

Risikowarnung

Dieses öffentliche Angebot von Wertpapieren oder Veranlagungen wurde weder von der Finanzmarktaufsicht (FMA) noch einer anderen österreichischen Behörde geprüft oder genehmigt.

Investitionen in Wertpapiere oder Veranlagungen sind mit Risiken verbunden, einschließlich des Risikos eines teilweisen oder vollständigen

Verlusts des investierten Geldes oder des Risikos möglicherweise keine Rendite zu erhalten.

Ihre Investition fällt nicht unter die gesetzlichen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssysteme.

Es handelt sich nicht um ein Sparprodukt. Sie sollten nicht mehr als 10 % Ihres Nettovermögens in solche Wertpapiere oder Veranlagungen investieren.

Sie werden die Wertpapiere oder Veranlagungen möglicherweise nicht nach Wunsch weiterverkaufen können.

 

Informationen über die Emittentin und das geplante Projekt:

Identität, Rechtsform: Emittentin und Anbieterin der Veranlagung ist die MRJ Vienna LTD (My finest Home),

eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht mit Zweigniederlassung in Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes unter 442162p.

Dienstleistungen; MRJ Vienna LTD kauft  Häuser, Wohnungen und Grundstücke  mit dem Ziel, diese Immobilien  dann unrenoviert,  renoviert oder modernisiert an geeignete Interessenten mit Gewinn zu veräußern.

 

Zweck der Ankäufe von Immobilien der Emittentin (und damit auch einer Ausweitung derselben) ist die Erzielung von Umsätzen und Einnahmen, die über die damit verbundenen Aufwendungen hinausgehen.  Die Emittentin verfolgt die Absicht der Gewinnerzielung.

 

Wesentliche Merkmale  der Emittentin sind:

Das  Investitionsvolumen für die einzelenen Ankäufe betragen  in Summe ab EUR 700.000,- bis max. EUR 2,5 Mio. Die Finanzierung erfolgt durch das Crowdfunding.

Im Zusammenhang mit diversen Partnerunternehmen werden bei Immobilien- Projekten eine zusätzliche Dynamik der Verwertung erwartet.

Mit dem Crowdfunding ist die Gesamtfinanzierung des Projektes abgeschlossen. Anleger sollen in diesem Zusammenhang beachten, dass die Fähigkeit der Emittentin zur Umsetzung der geplanten Projekte wesentlich davon abhängt, wieviel Kapital von Anlegern zur Verfügung gestellt wird. Es soll außerdem beachtet werden, dass die Emittentin keiner Mittelverwendungskontrolle unterliegt.

 

Hauptmerkmale des Angebots-Verfahrens und Bedingungen für die Kapitalbeschaffung:

Mindestziel der Kapitalbeschaffung:

Im Rahmen des öffentlichen Angebots sowie Zahl der von der Emittentin bereits nach dem AltFG durchgeführten Angebote;

Das Mindestziel der Kapitalbeschaffung pro Projekt  ist ein Betrag von  EUR 50.000,00.

Dies ist die erste Kapitalbeschaffung im Rahmen  der Emittentin, die vom Anwendungsbereich des Alternativfinanzierungsgesetzes erfasst wird.

Die Frist, während der Anleger Angebote im Hinblick auf die Veranlagung abgeben können, wird für jedes Projekt im einzelenen festgelegt und im extra dafür verfassten Vertrag bekannt gegeben.

Informationen über die Folgen für den Fall, dass das Ziel der Kapitalbeschaffung nicht fristgerecht erreicht wird;

Für den Fall, dass bis zum Ende der bezeichneten Frist nicht zumindest ein Betrag in Höhe von EUR 50.000,00 („Funding-Schwelle“ als aufschiebende Bedingung) erreicht wird, beziehungsweise der Betrag in Höhe von EUR 50.000,00 infolge von Rücktritten von Anlegern unterschritten wird, kommt der Darlehensvertrag nicht zustande. Wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien entfallen und der vom jeweiligen Anleger an die Emittentin überwiesene Darlehensbetrag wird an diesen refundiert.

Höchstangebotssumme, wenn diese sich von dem  genannten Mindestzielbetrag der Kapitalbeschaffung unterscheidet; Die Emittentin beabsichtigt, Kapital über das Mindestziel hinaus bis zu der im Vertrag fstgesetzte  Höchstangebotssumme („Funding-Limit") von Anlegern zu sammeln.

Es ist davon auszugehen, dass die Emittentin für die Fortsetzung und Vollendung des Gesamtprojektes keine Eigenmittel zur Verfügung stellt.

 

Änderung der Eigenkapitalquote der Emittentin im Zusammenhang mit dem öffentlichen Angebot.

Ausgehend von der Eigenkapitalquote zum 31.12.2020 in Höhe von 0,02%, wie sie sich aus dem Jahresabschluss der Emittentin ergibt, kann sich diese bei Erreichen der  dargestellten Höchstangebotssumme (d.h. unter Annahme der Maximalwerte für den Kapitalzuwachs und -abgang der einzelnen Positionen der Bilanz-Passiva der Emittentin) auf bis zu -1,15% verringern. In diesem Zusammenhang soll beachtet werden, dass der Erfolg der Kapitalbeschaffung bis zu deren Abschluss nicht vollständig absehbar ist. Insofern kann die tatsächliche Änderung der Eigenkapitalquote der Emittentin stark von der vorstehenden Darstellung abweichen. Darüber hinaus können bei der Kapitalbeschaffung weitere Aufwendungen entstehen, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Informationsblattes noch nicht vollständig absehbar sind (beispielsweise zur Bewerbung der Veranlagung). Es soll außerdem beachtet werden, dass die Eigenkapitalquote der Emittentin durch die operative Geschäftstätigkeit der Emittentin und andere Maßnahmen der Finanzierungstätigkeit laufend Änderungen unterworfen ist. Die Eigenkapitalquote zum 31.12.2019 widerspiegelt deshalb nicht die Eigenkapitalquote der Emittentin zum Datum der Erstellung dieses Informationsblattes oder zum Datum des Abschlusses der Kapitalbeschaffung.

 

Besondere Risikofaktoren Risiken im Zusammenhang

- mit der rechtlichen Ausgestaltung des Wertpapiers oder der Veranlagung und dem Sekundärmarkt, einschließlich Angaben zur Stellung des Anlegers im Insolvenzfall und zur Frage, ob der Anleger das Risiko trägt, für zusätzliche Verpflichtungen über das angelegte Kapital hinaus aufkommen zu müssen (Nachschussverpflichtung): Im gegenständlichen Fall schließt der Investor mit dem Projektbetreiber einen Darlehensvertrag über ein qualifiziertes nachrangiges Darlehen ab. Der Investor ist nicht berechtigt die Rückzahlung des Darlehensbetrages und der Zinsen zu verlangen, solange dies bei der Emittentin eine Insolvenz auslösen könnte. Weiters wird der Investor im Falle einer Insolvenz der Emittentin nur nachrangig, d.h. nach allen nicht nachrangigen Gläubigern befriedigt. Darüber hinaus können Immobilienprojekte auch scheitern oder erheblich höhere Kosten verursachen. Im schlimmsten Fall kann das vom Investor getätigte Investment in Form eines qualifizierten Nachrangdarlehens zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen. Es besteht keine Nachschusspflicht. Der Investor sollte sich daher vor Abschluss des Darlehensvertrages eingehend mit den möglichen Risiken auseinandersetzen, die auf der Plattform verfügbaren Informationen, Daten und Angaben eingehend prüfen und hierzu Anlage-, Rechts- und Steuerexperten beiziehen. Das Darlehen der Investoren bzw. deren diesbezüglichen grundsätzlichen Rückzahlungsansprüche inklusive Zinsen werden über ein eigens eingerichtetes Treuhandkonto abgewickelt.  Es ist daher möglich, dass der Verkaufserlös der Liegenschaft für eine Befriedigung der Investoren nicht ausreicht bzw. eine solche überhaupt nicht möglich ist.

 

So kommen insbesondere folgende Risiken zum Tragen:

Insolvenzrisiko: Darunter versteht man die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit der Emittentin. Zahlungsunfähigkeit der Emittentin führt regelmäßig zu einem Totalverlust. Es gibt keine wie bei Bankeinlagen übliche Einlagensicherung oder sonstige Entschädigungseinrichtung.

Risiko eines Totalverlustes: Darunter versteht man das Risiko, dass der Investor für sein eingesetztes Kapital nichts mehr zurückbekommt.

Malversationsrisiko:  Darunter ist das Risiko zu verstehen, dass es bei der Emittentin zu strafbaren Handlungen von Mitarbeitern/Organen kommt. Diese können nie ausgeschlossen werden. Malversationen können die Emittentin mittelbar oder unmittelbar schädigen und auch zur Insolvenz der Emittentin führen.

Klumpenrisiko: Darunter versteht man das Risiko, dass der Investor seine Investments zu wenig auf mehrere Projekte streut und daher im Fall von Verlusten bei einem Projekt, der Großteil seines investierten

Kapitals verloren geht.

Inflationsrisiko: Darunter versteht man das Risiko, dass durch eine Entwertung bzw. Wertverringerung des Geldes die Realverzinsung eines Investments dramatisch sinkt.


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